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Häufige Fragen zum Gewerbegebiet

Stand: 20.01.2025

1 / Was ist das übergeordnete Ziel dieses Gewerbegebiets für die Region?

Das Gewerbegebiet soll die wirtschaftliche Entwicklung der Region 
fördern, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und zur Stärkung der regionalen 
Wertschöpfung beitragen.

2 / Was genau wird im Bürgerentscheid entschieden?

Im geplanten Bürgerentscheid soll nicht direkt über die Errichtung des 
Gewerbegebiets abgestimmt werden, sondern lediglich darüber, ob die Gemeinde 
eine detaillierte Planung in Auftrag geben soll

3 /  Welche Risiken bergen eine Ablehnung des Bürgerentscheids?

Sollte der Bürgerentscheid negativ ausfallen, könnte dies dazu führen, 
dass andere Gemeinden, die ähnliche Projekte planen, diese schneller umsetzen 
und Arnsdorf wirtschaftlich abgehängt wird. Befürworter des Gewerbegebiets 
warnen vor den finanziellen Folgen einer Ablehnung.

4 / Was ist ein B-Plan?

Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen können die Gemeinden neue Baugebiete für Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen schaffen. Dabei können nicht nur die Art und der Umfang der baulichen Nutzung festgelegt werden, sondern auch die für Grün, Verkehr oder andere Infrastruktur vorgesehenen Flächen gesichert werden.

5 / Was passiert mit Grundstücken, welche in einem B-Plan liegen bzw. Über die ein B-Plan gelegt wird?

Ein gültiger B-Plan gibt dem Eigentümer der Grundstücke die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke anhand der Festlegungen des B-Planes. Auf die Eigentumsverhältnissen der Grundstücke hat eine Planung keinen Einfluss, diese erfolgt erst mit dem Verkauf von Flächen.

6 / Wie lange dauert die Aufstellung eines B-Plan?

Der Zeitraum für die Aufstellung eines B-Planes kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht benennen, aufgrund der Erfahrungen und der zu erwartenden Schwierigkeiten und Abwägungs- und Beteiligungsprozesse würden wir von mindestens 2 Jahren ausgehen.

7 / Wie könnte die Gemeinde von einem Gewerbegebiet profitieren?

Eine vielfältige und attraktive Berufslandschaft in Kombination mit einem möglichst kurzen Fahrweg ist für viele junge Einwohner mittlerweile ein starkes Argument bei der Wahl ihres Lebensmittelpunktes.

Für die Verbesserung der Lebensqualität und die Erhaltung und Erhöhung des Wohlstandes einer Region ist eine gesicherte finanziellen Ausstattung der Kommune zwingend notwendig. Einer der wichtigsten Aspekte dabei sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (derzeit liegen die Einnahmen der Kommune Arnsdorf bei rund zwischen 15-20% des Gesamthaushaltes) In vergleichbaren Kommunen mit größeren Gewerbeansiedlungen liegt dieser Anteil bei 30%-50% des Haushaltsvolumens. Auch die daraus resultierende Grundsteuer verbessert die Einnahmesituation der Gemeinde.

8 / Wie könnten die Einwohner von einem Gewerbegebiet profitieren?

Neben attraktiv bezahlten Arbeitsplätzen sind heute kurze Wege zur Arbeit ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine Region. Durch eine kluge und nachhaltige Planung, kann neben den Gewerbeeinheiten in modernen Gewerbegebieten auch eine attraktive Landschaft entstehen. Hierfür gibt es im Internet einige Beispiele.

Auch bereits ansässige Unternehmen haben durch Schaffung neuer Gewerbeflächen Möglichkeiten sich zu erweitern und am Standort zu investieren.

Das sich mit neuem Gewerbe auch die finanzielle Situation viele Einwohner verbessert, hat z.B. die Ansiedlung der Firma Capron in Neustadt/Sa. gezeigt und im Gegensatz zu den Befürchtungen der Handwerker, hat sich auch deren Auftragslage verbessert. 

Des Weiteren haben ortsansässige mittelständige Unternehmen meist großes Interesse mit ihren Kommunen gemeinsam eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen und sind bereit Vereine und das Ehrenamt durch Sponsoring und Spenden zu unterstützen.

Geht es der Gemeinde gut, geht auch den Bürgern gut. Verbesserung der Infrastruktur, Mehr Sicherheit durch besser ausgestattete Feuerwehren, Modernere öffentliche Einrichtungen, Schulen, Kitas, Bibliotheken, Bushaltestellen.

9 / Welche Art von Gewerbe soll angesiedelt werden?

Die Idee der Schaffung von Gewerbeflächen beruht einerseits auf vorhandene Anfragen von Ansiedlungswünschen in der Vergangenheit, aber auch auf dem Wissen der Entstehung des Clusters Silikon Saxony im Dresdener Norden. Eine seit vielen Jahren entstehende Verkehrsverbindung (S177) zwischen den Autobahnen A4 und A17 schafft hervorragende Rahmenbedingungen um die neu entstehenden Lieferkettenzusammenhänge des Dresdner Nordens für Ansiedlungen zu nutzen. Auch durch die in der nahen Vergangenheit bekannten Lieferschwierigkeiten, suchen derzeit Unternehmen kurze Wege für ihre Produktionen. Die Chipindustrie ist einer der besonders stark wachsenden Segmente und hat eine Vielzahl von weiterverarbeitendem Gewerbe. Die Ansiedlung sollte deshalb auch in Bezug zur Entwicklung im Dresdner Norden gesehen werden

10 / Gibt es Einschränkungen oder Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Gewerbearten?

Einschränkungen und Vorgaben ergeben sich aus der Erarbeitung des B-Planes.

11 / Wie lange wird die Bauzeit voraussichtlich dauern?

Derzeit handelt es sich ausschließlich um eine gesicherte Finanzierung für die Schaffung von Baurecht (B-Plan) eine Erschließung der Fläche ist derzeit nicht Gegenstand der Planung und müsste parallel zu der Entwicklung des B-Planes geplant bzw. angegangen werden. Daraus ergibt sich auch, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. Sollte es zum Baurecht kommen, wird die Erschließung des Gebietes sicher einige Jahr in Anspruch nehmen und höchst wahrscheinlich auch in verschieden Erschließungsabschnitten erfolgen.

12 / Wie wird der ökologische Ausgleich der versiegelten Flächen wieder organisiert?

Die Antwort wird Bestandteil des Verfahrens sein.

13 / Warum werden wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Betracht gezogen?

Ob Grundstücke als Bauland ausgewiesen werden, entscheidet die Kommune in ihrer Bauleitplanung. Die Bauleitplanung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu planen und zu leiten.

Wozu dient Bauleitplanung? Die Bauleitplanung soll die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorbereiten und leiten. Sie legt fest, welche Nutzungen zulässig sind.

Die Bauleitplanung hat die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Man unterscheidet zwei Stufen der Bauleitplanung: den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan (B-Plan).

Rechtlich ist ein Grundstück dann als Bauland qualifiziert, wenn es in einem Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen ist oder durch seine Lage im sogenannten Innenbereich einer Kommune die Bebaubarkeit zweifelsfrei feststeht.

14 / Warum werden vorab nicht alle Flächenbesitzer gefragt, sondern darüber hinaus entschieden?

Weil mit dem B-Plan kein Eigentümer enteignet wird, sondern nur die Möglichkeit gegeben wird etwas zu bauen. Durch den B-Plan steigt normalerweise der Wert eines Grundstückes. Der B-Plan gibt also die Möglichkeit auf der Fläche etwas zu bauen. Ohne den B-Plan wäre das nicht bzw. nur bedingt möglich. 

15 / Reden wir nun von einem Gewerbegebiet oder Industriegebiet?

Sämtliche Beschlüsse beinhalten das Gewerbegebiet! Dort steht nichts vom Industriegebiet.

16 / Gibt es eine Chancen-Risiko-Abwägung für die Gemeinde Arnsdorf? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Die Chancen überwiegen, auch wenn es Risiken gibt. Risiken sollten stufenweise abgewägt werden, entspechend des Fortschrittes der Entwicklung des Gebietes.

17 / Wie viele freie Gewerbeflächen gibt es zurzeit in Arnsdorf / Radeberg?

Radeberg:

1. B-Plan Nr. 1 Badstraße West

Das Gebiet ist vollständig ausgelastet.

2. B-Plan Nr. 2 Badstraße Ost (teilweise als Gewerbe/Industrie)

Das Gebiet ist vollständig ausgelastet.

3. B-Plan Nr. 3 Pillnitzer Straße Ost

Das Gebiet ist vollständig ausgelastet.

4. Weitere als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan ausgewiesenen

Flächen sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse dem Zugriff der

Kommune entzogen

- Teilweise durch das ansässige Unternehmen vollständig ausgelastet,

Erweiterungsbedarf kann nicht befriedigt werden.

- Teilweise ist durch kleinteilige Vermietung an Gewerbetreibende keine

großflächige Ansiedlung möglich.

- Teilweise hat der Eigentümer eigene anderweitige

Entwicklungsabsichten.

Arnsdorf:

1. südlich der Bahn mit Andienung über die Kleinwolmsdorfer Straße

Das Gebiet ist vollständig mit Gewerbe ausgelastet.

2. nördlich der Bahn an der Teichstraße

Ein Aufstellungsbeschluss für ein urbanes Gebiet wurde gefasst.

3. Gewerbegebiet Seeligstädter Straße

Das Gebiet ist vollständig mit Gewerbe ausgelaste

18 / Gibt es einen / mehrere Investoren zur Umsetzung des geplanten B-Planes?

Da noch nicht einmal ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, ist die notwendige Suche nach einem oder mehreren Investoren für die Erschließung in die Zukunft zu verorten.

19 / Der Aufstellungsbeschluss steht im Widerspruch zum derzeitigen regionalen Entwicklungsplan, wie ist hier der Lösungsvorschlag der Verwaltung?

Das Raumordnungsgesetz sieht für Vorhaben, die im Widerspruch zum Regionalplan stehen, das Instrument Zielabweichungsverfahren vor, um die raumordnerischen Konflikte auszuräumen. Mit dem Regionalen Plannungsverband und der Landesdirektion wurde die Verfahrensweise vorab besprochen. Erst nach positivem Aufstellungsbeschluss wird das ZAV bearbeitet.

20 / Wer ist von den Gewerbegebieten in welcher Art betroffen? (Luft, Verkehr, Lärm, Ansicht etc.)

Alle Eigentümer, die im Geltungsbereich Grund und Boden besitzen sowie Pächter und Nutzer dieser Flächen und alle näheren und weiteren benachbarten Eigentümer / Pächter / Nutzer. Alle diese betroffenen Personen und Institutionen sowie Behörden und Nachbarkommungen werden im Verfahren zwei Mal (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) die Gelegenheit erhalten ihre Hinweise, Anregungen und Meinungen einzubringen.

21 / Wann ist beabsichtigt, mit den Betroffenen in Kontakt zu treten?

In der Einwohnerversammlung am 05.03.2024 wurde umfassend informiert und es wurden Fragen beantwortet. Sollten die Aufstellungsbeschlüsse zustande kommen, sieht das BauGB zum Vorentwurf und zum Entwurf eine Beteiligung aller Betroffenen vor. Zu diesen beiden Gelegenheiten sind Hinweise, Anmerkungen und Kritik erbeten.

22 / Was passiert mit den Dörfern, wenn so ein großes Gebiet so nah an den Orten angebaut wird? Gibt es Erfahrungsberichte anderer Gemeinden z.B. Ottendorf-Okrilla? Wurden diese Erfahrungen betrachtet?

Durch die Auslagerung aus den Dörfern und sehr kurzer Anbindung an die S177 sind Beeinträchtigungen kaum zu erwarten. Erfahrung aus Ottendorf-Okrilla und Wachau werden im Planungsprozess berücksichtigt. Die Ämter werden sich regelmäßig über verschiedene Herausforderungen austauschen.

23 / Führt die dann fehlende räumliche Trennung zwischen Wallroda und Radeberg zur Eingemeindung von Wallroda und/oder Arnsdorf?

An die Aufgabe von Selbstverwaltungsangelegenheiten sind hohe rechtliche Hürden geknüpft. Allein die Nähe von Radeberg zu Wallroda begründet dies nicht. Im Rahmen der IKZ-Vereinbarung wurde die Eingemeindung ausgeschlossen. In der Präambel des Vertrages vom 14.06.2023 heißt es "Hierbei geht es stets um eine interkommunale Zusammenarbeit bei ausdrücklicher Wahrung der kommunalen Selbstständigkeit und dem Erhalt der bestehenden Gemeindestrukturen."

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